Gewerbeschein

Für das Betreiben einer zulassungsfreien gewerblichen Tätigkeit muss der Gewerbetreibende sein Gewerbe bei der Zuständigen Behörde anzeigen, § 14 GewO. Nach der Anzeige ist die Behörde verpflichtet dem Gewerbetreibenden den Empfang der Anzeige zu bestätigen. Bei dieser Empfangsbestätigung handelt es sich um den sogenannten Gewerbeschein.