Gewerbefreiheit

Die Gewerbefreiheit ist das grundsätzliche Recht eines Jeden, sich gewerblich zu betätigen, § 1 Abs.1 GewO. Die Gewerbefreiheit ist eine der tragenden Säulen der freien Marktwirtschaft. Sie setzt sich aus einem freien Marktzugang und einem freien Wettbewerb zusammen. 

Die Gewerbefreiheit besagt, dass Gewerbe grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Die Gewerbefreiheit kann aber aufgrund von Gesetzen eingeschränkt werden. Ein möglicher Grund für die Beschränkung ist zum Beispiel die Abwehr von Gefahren für die Öffentliche Sicherheit oder die Gesundheit. 

Hieraus ergibt sich, dass einige Gewerbe erlaubnispflichtig sind. Zu den erlaubnispflichtigen Gewerben zählen unter anderem der Betrieb bestimmter Gaststätten, der Betrieb von privaten Krankenhäusern und der Betrieb von Spielbanken.