Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsicht hat die Aufgabe, die Gewerbe zu überwachen und für die Einhaltung des Gewerberechts, des Arbeits- und Umweltrechts und des Verbraucherschutzes zu sorgen. 

Die Gewerbeaufsicht wird durch Gewerbeaufsichtsämter durchgeführt. 

Den Gewerbeaufsichtsämtern stehen bei der Ausübung der Aufsicht die gleichen Befugnisse zu, die auch die Ortspolizeibehörden haben. So haben sie das Recht zur jederzeitigen Besichtigung und Überprüfung der Anlagen. Sie können außerdem Anordnungen und Zwangsmaßnahmen gegen die Gewerbebetriebe durchführen.