Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede erlaubte auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit. Ausgenommen und damit keine Gewerbe sind unter anderem, die Urproduktion, wie die Land- und Forstwirtschaft, die Verwaltung des eigenen Vermögens, künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten und Freie Berufe, die sich von der gewerblichen Selbständigkeit, durch eine in der Regel besondere berufliche Qualifikation oder eine höhere benötigte Bildung, unterscheiden. Zu den freien Berufen zählen unter anderem Ärzte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
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