Betriebsbeginn und Betriebsaufgabe

Ein Gewerbe beginnt mit dem Zeitpunkt in dem der Betrieb tatsächlich aufgenommen wird. Bei Betriebsbeginn muss das Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Ein Gewerbebetrieb wird aufgegeben, wenn die gewerbliche Tätigkeit eingestellt wird. Das ist dann der Fall, wenn Betriebsgrundlagen, die für das Gewerbe wesentlich sind, nicht mehr genutzt werden. Eine Betriebsaufgabe ist auch dann gegeben, wenn die wesentliche Betriebsgrundlage so umgestaltet wird, dass das Gewerbe nicht mehr in der bisherigen Form genutzt wird.