Arten des Gewerbes

Es gibt verschiedene Arten von Gewerben. Es lassen sich stehende Gewerbe, Reisegewerbe und Marktgewerbe unterscheiden.

Es handelt sich dann um ein stehendes Gewerbe, wenn für die Ausübung des Gewerbes eine Niederlassung benötigt wird, das Gewerbe also in bestimmten Räumlichkeiten betrieben werden muss. Das stehende Gewerbe kann erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig sein.  

Grundsätzlich sind stehende Gewerbe erlaubnisfrei. Zulassungspflichtige Gewerbe bilden somit eine Ausnahme. Für genehmigungspflichtige Gewerbe benötigt es neben der Anzeige des Gewerbes einer behördlichen Zulassung. Beispiele für zulassungspflichtige stehende Gewerbe sind unter anderem die Privatkrankenanstalten, das Spielhallengewerbe und die Tätigkeit als Makler.

Das Reisegewerbe ist ein Gewerbe, welches keinen festen Standort benötigt. Es handelt sich um Gewerbe, deren Tätigkeiten außerhalb von gewerblichen Niederlassungen getätigt werden. Beispiele für ein solches Gewerbe sind unter anderem Gewerbe, bei denen Waren außerhalb der Niederlassung, ohne vorherige Bestellung angeboten werden oder Gewerbe, bei denen Dienstleistungen außerhalb der Niederlassung angeboten werden. 

Das Reisegewerbe ist stärker reglementiert als das stehende Gewerbe. Fast alle Reisegewerbe sind genehmigungspflichtig. Diese Erlaubnis wird durch die zuständige Behörde in Form einer Reisegewerbekarte erteilt. Die Erlaubnis kann sowohl befristet als auch mit Auflagen versehen sein.

Ein Marktgewerbe ist ein Gewerbe, bei dem die gewerbliche Tätigkeit an temporären Standorten getätigt wird und diese temporären Standorte gewechselt werden können. Damit ist das Marktgewerbe gegenüber des stehenden Gewerbes privilegiert. Beispiele für Marktgewerbe sind Messen, Ausstellungen, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte und Jahrmärkte.