Gewerberecht

Ein Teil des Wirtschaftsverwaltungsrecht ist das Gewerberecht, welches in zahlreichen Vorschriften ihre Grundlagen findet. Dazu gehören

  • die Gewerbeordnung (GewO),
  • die Handwerksordnung (HwO),
  • das Gaststättengesetz (GastG),
  • das Personalbeförderungsgesetz (PBefG),
  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und
  • die Ladenschlussgesetze der Länder (LadSchlG).

Zweck dieser Regelungen des Gewerbes liegt in der Gefahrenabwehr bei der Ausübung eines solchen Gewerbes, aber auch zur Beschränkung der Gewerbefreiheit. Diese Gewerbetätigkeit wird im Rahmen der Berufsfreiheit jedoch grundrechtlich durch Art.12 Abs.1 GG geschützt

Als Gewerbe gilt jede erlaubte, wirtschaftliche und selbstständige Tätigkeit, die auf der Dauer mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird ohne Urproduktion, Verwaltung eigenen Vermögens oder Tätigkeit höherer Art zu sein. 

Bei einem Gewerbe wird weiterhin zwischen dem genehmigungsfreien/ genehmigungspflichtigen stehendem Gewerbe, dem Reisegewerbe und dem Marktgewerbe unterschieden. 

Zu den Gewerbetrieben zählen alle Unternehmen des Handwerks, des Handels, des Verkehrs und der Industrie. 

Diese Seite soll Ihnen grundlegende Verständnisse zum Gewerberecht vermitteln, aufzeigen welche Voraussetzungen für das Betreiben eines Gewerbes erfüllt sein müssen und weitere rechtlichen Fragen zum Gewerberecht beantworten.